In den Jahrgangsstufen 3 und 4 stimmen die Eltern auf dem ersten Elternabend darüber ab, ob Noten erteilt werden sollen oder ob die Klasse Verbalzeugnisse erhält.
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Wird für Verbalzeugnisse gestimmt, kann mit ⅔-Mehrheit das Halbjahreszeugnis durch ein zusätzliches Elterngespräch ersetzt werden.
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Der Beschluss gilt immer für ein Schuljahr.
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Ab der 5. Klasse werden grundsätzlich Noten erteilt.
Übersicht: Abstimmungsmöglichkeiten
Jahrgänge 3 und 4:
Abstimmung auf dem ersten Elternabend
Entweder
📊 Ziffernnoten
(Notenspektrum 1–6)
Oder
📝 Verbalzeugnisse
(Indikatoren / Text)
2 Zeugnisse
(Halbjahr &
Schuljahresende)
Kein Halbjahreszeugnis
→ Elterngespräch
(⅔-Mehrheit nötig)
Noten- vs. Verbalzeugnisse im Vergleich
📊 Notenzeugnisse
📝 Verbalzeugnisse
Eindeutige Rückmeldung
Geringerer Leistungsdruck
Klares Aufdecken von Stärken & Defiziten
Orientierung am Lernprozess
Ergebnisorientierung
Direkte Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten
Vergleichbarkeit
Detailliertere Rückmeldung
Hoher Grad an Transparenz
„Auswahlgedanke" tritt in den Hintergrund
Vorbereitung auf Leistungsgedanken
Geringere Vergleichbarkeit unter Schüler:innen
Leicht verständlich
Umfassende Beurteilung
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