Krankmeldung und Beurlaubung
Krankmeldung
Im Falle einer Krankheit Ihres Kindes, schreiben Sie bitte am Morgen des 1. Fehltages bis 8 Uhr eine E-Mail an das Sekretariat der Schule und entschuldigen Sie Ihr Kind unter Angabe von Name und Klasse. Darüber hinaus muss spätestens ab dem 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung, aus der der Grund des Fehlens ersichtlich wird, in der Schule vorliegen, die Sie Ihrem Kind bei der Rückkehr in die Schule mitgeben können.
Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen dem Schulamt zu melden.
Beurlaubung
Private Termine dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche. Für Ausnahmefälle müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt (siehe §41ff des Berliner Schulgesetztes). Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen von der Schulleitung ebenfalls auf Antrag genehmigt werden.
Rechtsvorschrift
Die entsprechende Rechtsvorschrift bildet die AV Schulbesuchspflicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/)